Leistungssport
Kleidung & Ausstattung
Stand: November 2022
Regeln zur Vergabe und Nutzung der DTB-Kleidung
Aufgabe des DTB
"Der DTB stellt den nominierten Athlet*innen die vom offiziellen Ausrichter der Nationalmannschaft gelieferte Kleidung zur Verfügung." (AV 2.4)
Verpflichtung der Athlet*innen und Trainer*innen
"Die Athlet*innen und Trainer*innen verpflichten sich durch Auftreten, Erscheinungsbild und Verhalten den DTB und die Bundesrepublik Deutschland positiv zu repräsentieren". (AV 3.4) Die Präsentationskleidung gilt ausschließlich für Veranstaltungen, die unter dem FIG-Verband abgehalten werden."Grundsätzlich ist eine Teilnahme nur an internationalen Wettkämpfen der FIG, ihrer Untergliederungen bzw. Vertragspartner erlaubt. Bei Start bei ausgeschriebenen Wettkämpfen eines Konkurrenzverbandes (FISAF) wird der Athlet/die Athletin gesperrt." (AV 3.5) "Der Athlet/die Athletin ist bei Einsätzen in der Nationalmannschaft verpflichtet zum Zwecke eines einheitlichen Erscheinungsbildes die vorgeschriebene offizielle Bekleidung des Ausrüsters der Nationalmannschaft zu tragen. Die offizielle Bekleidung darf nicht mit weiteren Werbeträgern versehen werden [...]. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Wettkampfdauer einschließlich zugehörigen Wettkampfpausen, im offiziellen Aufwärmbereich sowie für Siegerehrungen, offizielle und verbandsseitig organisierte Pressegespräche, Interviews, Empfänge und Mannschaftsfotos." (AV 3.7)
Nutzen
- Repräsentationszweck
- Das Tragen der Präsentationskleidung dient dem einheitlichen Auftreten der Nationalmannschaft auf internationalen Wettkämpfen inkl. JEM/ EM/ JWM/ WM nach außen hin.
- Einheitlichkeit
- Das Tragen der Präsentationskleidung stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl der gesamten deutschen Delegation.
- Schutzfunktion
- Die Präsentationskleidung wird in dem DTB-Turnbeutel aufbewahrt und in ihm transportiert.
- Nachhaltigkeit
- Die Textilien der Präsentationskleidung von der Marke Erima sind hochwertig (sehr gute Qualität), bügelfrei und waschbar. Die DTB-Turnbeutel erhalten die Qualität der Präsentationskleidung (Textilien in Textilien verpackt). Sie sind aus umweltfreundlichem Material (100% Baumwolle), waschbar, wiederverwendbar.
Übersicht Verteilung

Prozess Aus- und Rückgabe
Eliteteam
Die Athlet*innen des Eliteteams erhalten die o.g. Präsentationskleidung für ein Kalenderjahr und behalten diese bei Fortführung der Karriere für ein weiteres Kalenderjahr. Bei Austritt aus dem Eliteteam ist die Präsentationskleidung unverzüglich an die/den Zeugwart*in zu übergeben, spätestens aber bis zum Ablauf des Kalenderjahres. Die Rückgabe haben die Athlet*innen selbst sicherzustellen und müssen für eventuell entstehende Kosten (Porto) selbst aufkommen.
ATZ-Bundeskader*innen
Die Athlet*innen der ATZs erhalten die o.g. Präsentationskleidung für das Halbjahr, in dem internationale Starts geplant sind. Sind Starts im kompletten Kalenderjahr geplant, verbleibt die Präsentationskleidung bei den Athlet*innen bis zum letzten Wettkampf des Kalenderjahres. Nach dem letzten Wettkampf ist die Präsentationskleidung unverzüglich an die/den Zeugwart*in zu übergeben.
Kommt es bei Wettkämpfen zu Engpässen bei den Präsentationsanzügen (Anzahl, Größe), sind diese temporär an andere Athlet*innen weiterzugeben. Die Koordination übernimmt die/der Zeugwart*in.
Die Kleidung ist im Herbst beim jährlichen Bundeskadertest abzugeben, sofern im selben Jahr keine Einsätze mehr geplant sind.
Die Rückgabe haben die Athlet*innen selbst sicherzustellen und müssen für eventuell entstehende Kosten (Porto) selbst aufkommen.
Trainer*innen Eliteteam
siehe Eliteteam
Trainer*innen Bundeskader
siehe ATZ-Bundeskader, Besonderheit: max. 1 mitreisender Trainerin wird mit einem Trainingsanzug ausgestattet*
Physiotherapeut*in / Kampfrichter*in / Delegationsleitung / Teammanager*in /
Diese Zielgruppe erhält die Kleidung i.d.R. wettkampfbezogen, es sei denn, es sind bereits mehrere Einsätze im Kalenderjahr geplant. Die Rückgabe erfolgt spätestens nach dem letzten Einsatz des Kalenderjahres.
Technisches Komitee
Die TK-Mitglieder*innen erhalten einen Trainingsanzug und 1 T-Shirt und behalten es.
Mängel, Verlust
Nach Erhalt der Präsentationskleidung ist diese auf Mängel zu überprüfen. Spätestens 14 Tage nach Erhalt sind Mängel an die/den Zeugwart*in zu melden. Nicht gemeldete Mängel werden in Rechnung gestellt. Unterjährig entstehende Mängel sind unverzüglich der/dem Zeugwart*in zu melden.
Bei selbst verschuldetem Verlust werden der entsprechenden Person die Kosten für den Ersatz in Rechnung gestellt.
Vorgaben zur Nutzung
Anlässe
Die Kleidung darf nur bei internationalen Wettkämpfen getragen werden, wenn man dort über den DTB gemeldet wurde.
Eliteteam-Sportler*innen und deren Trainer*innen, sowie die Elite-Trainer*innen, Physiotherapeut*innen und TK-Mitglieder*innen dürfen die Präsentationskleidung auch bei Trainingseinheiten des Eliteteams tragen.
TK-Mitglieder*innen tragen die Kleidung auch zu offiziellen Anlässen, wie bspw. der DJM/DM.
Ausnahmen / Sonderregelungen
Landeskaderathlet*innen, die in ein ATZ integriert sind und in einer Kategorie mit ATZ-Bunderkader-Athlet*innen starten, dürfen zur Siegerehrung, sofern sie im Trainingsanzug stattfindet, die Präsentationsanzug tragen (einheitliches Erscheinungsbildes). Die Ausgabe Präsentationsanzüge erfolgt vor Ort (z.B. Tausch mit anderen Sportler*innen). Die betreffenden ATZ-Leitungen haben sich im Vorfeld des Wettkampfes ein Bild zu verschaffen, ob genügend Präsentationsanzüge vor Ort vorrätig wären und koordinieren den einheitlichen Auftritt im Falle einer Siegerehrung.
Verwendung
Die o.g. Personengruppen vertreten den DTB und haben diesen positiv in der Öffentlichkeit zu repräsentieren. Daher sind Videos und Fotos in der Präsentationskleidung nur im Zusammenhang mit dem Bundeskaderstatus und dem Einsatz im Nationalteam erlaubt. Private Foto- und Videografie ist in der Präsentationskleidung nicht erlaubt. Bei jedem Wettkampf wird ein/e Fotografin zur Erstellung der offiziellen Berichterstattung durch das TK benannt. Diese Person ist berechtigt, Fotos und Aufnahmen zu erstellen und zu teilen. Diese Berichte können dann in den Social-Media-Plattformen von den Athletinnen und Vereinen geteilt werden. Bei Fragen oder Unsicherheiten kann Rücksprache mit dem TK-Mitglied für Öffentlichkeitsarbeit gehalten werden.
Die Präsentationskleidung darf ausschließlich für Präsentationszwecke (Opening, Podiumstraining, Meetings, Siegerehrung oder auf dem Weg von und zu den Wettkampfstätten) verwendet werden.
Die Erwärmung und das Einturnen darf nicht im Trainingsanzug absolviert werden, sondern in entsprechender Trainingskleidung. Die Trainingsjacke/-hose dürfen nur mit Sporthosen, möglichst auch von Erima kombiniert werden.
Für Foto- und Videoaufnahmen sind passende Turnschuhe (schwarz, weiß, grau) zu der Präsentationskleidung zu tragen. Ansonsten sind bspw. auch Badelatschen o.ä. möglich.
Pflegehinweise
- Turnbeutel
- 40° Weißwäsche in der Waschmaschine/ nur von links auf niedriger Stufe, bügeln (Beutel über das Brett ziehen, dass die Stoffe getrennt voneinander gebügelt werden)
- Podiumsanzug
- Handwäsche im Waschbecken mit etwas Seifenlauge und kaltem Wasser (zum Trocknen nicht lange in die Sonne hängen, damit die Farben nicht verblassen)
- Präsentationsanzug
- Jacke: 30° Weißwäsche, Hose: 30° Schwarzwäsche (beides in der Waschmaschine und nicht bügeln)
Wettkampfbekleidung für das Eliteteam
Die Wettkampfbekleidung für die Fokus-Kategorien im Eliteteam (Gruppe und Dance) werden zentral vom DTB erworben und von/m Zeugwart*in pro Kalenderjahr an die Sportler*innen im Eliteteam ausgegeben bzw. eingesammelt. Es gelten die gleichen o.g. Regeln für Umgang, eventuelle Beschädigungen, Nutzung usw.
Nutzung von Adler/Flagge/GER-Bezeichnung auf Wettkampfbekleidung
Laut FIG Rules1 gilt im Allgemeinen:
Alle Athlet*innen müssen nachweisen, für welches Land sie starten:
- in Form (mindestens) einer Flagge oder des Ländernamens (abgekürzt mit 3-Buchstaben) aufgenäht o.ä. (zusätzlich ein Wappen des Landes als KANN-REGEL)
- Der Wettkampfanzug darf in den Nationalfarben gestaltet sein und die nationale Identität widerspiegeln, zusätzlich zu der erforderlichen Flagge oder dem Ländernamen
- Flagge und Co können überall platziert werden, es muss aber ästehtisch sein
- Bei Paaren, Trios und Gruppen muss es gleich und an der selben Stelle angebracht sein
Daran angelehnt gilt für internationale Starts im Aerobicturnen:
Deutschland-Fahne auf den linken Oberarm
Die Fahne darf auch bei nationalen Starts auf dem Anzug getragen werden.
Die Deutschland-Fahnen werden durch die ATZ-Leiter*innen oder Heimtrainer*innen erworben, verteilt und sie sorgen für ein einheitliches Aufnähen innerhalb der Kategorien.
Die Bestellung der Deutschlandfahnen für die Elite-Team-Kategorien erfolgt zentral über den DTB, koordiniert durch die/den Zeugwart*in. Die Ausgabe an Die Athlet*innen erfolgt ebenfalls über die/den Zeugwart*in.
Der Bundesadler wird nicht verwendet, sofern er nicht im Auslieferungszustand der Bekleidung bereits aufgebracht ist.
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FIG Rules for competition clothing and advertising 9 201812_Rules for Advertising 2017-2020 ↩