TK/AERO/19_12 - Training in ATZ
- Beschluss:
- Training in ATZ
- Gremium
- Technisches Komitee Aerobic im DTB
- Datum
- Sonntag, 01. Dezember 2019
- Veranstaltung
- TK Sitzung, Ingelheim
- Autor
- Technisches Komitee Aerobic
- Anlagen
Präambel
Im Rahmen des Zukunftsworkshops (ZWS) Aerobicturnen am 14. September 2019 sind eine Reihe von Punkten besprochen worden, welche die Grundlage für die TK Arbeit bilden.
Referenz für den folgenden Beschluss ist der Tagesordnungspunkt 11.2 "Trainingsorte" des ZWS. Zitat:
Im Zuge der Kooperation mehrerer, auch über das Bundesgebiet verteilter Vereine wurden und werden Zentrumstrainings auch an anderen ATZ, als dem betreuenden Zentrum durchgeführt.
Eine Zielsetzung des ATZ-Konzeptes ist die Gewährleistung qualitativ hochwertiger Trainingsbedingungen. Dies ist einer der Gründe für die Auswahl der Zentren.
Die Anwesenden sprechen sich dafür aus, dass Zentrumstrainings nur noch an ATZ-Standorten durchgeführt werden. Die Wahl des ATZ spielt hierbei keine Rolle. Bei ATZ-übergreifenden Kooperationen kann also auch in anderen ATZ trainiert werden. Die Verhältnismäßigkeit und Fürsorgepflicht ist abzuwägen!
Als feste Grenze wird ein Training pro Monat in einem Zentrum garantiert. Alle weiteren Trainings bleiben unberührt.
Alle Anwesenden sprechen sich dafür aus.
Beschluss
Entsprechend der Ergebnisse des Zukunftsworkshops wird für die Arbeit der DTB Aerobicturn-Zentren beschlossen, dass das Zentrum für die betreuten Kategorien ein Training pro Monat durchführt. Die Trainingsdurchführung ist zu dokumentieren und dem TK Aerobicturnen nachzuweisen.